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Fontainebleau den 1. October 1701.
… Wir hoffen ein ander testament von I. G. mein herrn vatter
s[eelig] zu bekommen, denn Monsieur hatt es cittiren laßen zu Franckfort,
muß es also haben. Ich habe die sach gemeint, wie ichs E. L. geschrieben.
Auch wenn mein heürahtscontract were wie ordinarie gemacht worden, so
were es so gangen, allein man hatt ihn auff eine solche weiß gemacht, daß
was ich auch bey Mons. lebzeitten bekommen konte, alles ahn Monsieur erben
bleiben muß, es seye denn, daß eine substitution vor mich vorhanden. Findt
man also diß testament nicht, so wirdt durch mein heürahtscontract alles
meinem sohn bleiben undt mir gar nichts von allem, so Monsieur entpfangen
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hatt auß der Pfaltz, undt werde bloß vons Königs gnaden zu leben haben,
welches eine betrübte sache were, denn der König hatt bey itzigen schweren
kriegen sein gelt mehr alß nie von nöhten, denn was man andern mitt
taußenden gibt, müst man mir, umb mich nach meinem standt leben zu
machen, mitt hundert taußenden geben, undt das kompt bey jetzigen zeitten
mühsam ahn. …