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Fontainebleau den 3. Octobre 1705.
… Durch alles was der gutte herr
[1] vermacht hatt, sehe ich, daß
I. L. der Churfürst das benefice nicht ohne charge hatt. Den Marcus
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zu sehen, muß jederman leydt thun, daß sein herr diß alter nicht auch hatt
erreichen können. Mich deücht, Lestoc
[3] hatt groß unrecht gehabt, seinen
herrn wider seinen willen zu öffnen; er hette den corper woll in ungelescht
kalck legen können, so hette er nicht gestuncken. Ich glaube nicht, daß die
begräbnußceremonien sein, umb sich zu betrüben, nur, dem verstorbenen eine
letzte ehre zu beweißen. Ich kan leicht begreiffen, daß E. L. fro geweßen,
auß der betrübten sach undt ort wider herauß undt weg zu sein undt die
ahngenehme Churprintzes
[4] wider zu sehen. Die zweyte reiße, fürchte ich sehr,
wirdt nicht lustiger alß die erste sein. Ich bin fro, daß E. L. nicht bey der
begräbnuß sein werden.
Ich finde Amelisse
[5] possirlich, so ein abscheüen vor die reliquien
zu haben; ich weiß nicht, wo sie den erschrecklichen eyffer her hatt, denn
mich deücht, daß I. G. unßer herr vatter, der Churfürst s[eelig], unß eben
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nicht so gar eyfferig hatt in der religion erziehen laßen; das muß sie zu
Cassel gelehrnt haben. Ich habe von hertzen drüber gelacht. St. Marcus
wirdt die republick nicht recht fest halten können, weillen man ihm einen
finger verlambt hatt undt nach Hannover bracht
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