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[Marly] Sontag den 21. Februari [1712] umb 10 morgendts.
Ich muß E. L. den außgang von der gesterigen sach verzehlen. Wie
mein sohn seinen Humberg hatt in die bastille geschickt, umb examinirt zu
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werden, hatt der König verbotten, daß man ihn in die bastille nehmen solle,
erstlich weillen I. M. die sach nicht allein von meinem sohn nicht glauben,
sondern auch [weil] alle docktoren, so bey beyder körper öffnung geweßen,
bezeügen, daß weder bey einem noch andern gar keine aparentz von gifft
gefunden, sondern mad. la dauphine seye von den röttlen undt mons. le
dauphin von der bößen lufft undt betrübtnuß gestorben; das können alle
docktoren attestiren, welches ein genungsamer beweiß ist, daß niemandts,
undt noch viel weniger mein sohn ahn ihrem todt schuldig ist. Damitt, hoffe
ich, ob Gott will, wirdt dieße boßheit ein endt nehmen, aber wie ich dieße
nacht nicht gewust, daß Humberg nicht in die bastille ist auffgenohmen
worden, habe ich die gantze nacht kein aug zugethan. …