Seitenbanner

Brief vom 21. Februar 1712

von Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans
an Kurfürstin Sophie von Hannover


785.


[302]
[Marly] Sontag den 21. Februari [1712] umb 10 morgendts.
Ich muß E. L. den außgang von der gesterigen sach verzehlen. Wie mein sohn seinen Humberg hatt in die bastille geschickt, umb examinirt zu [303] werden, hatt der König verbotten, daß man ihn in die bastille nehmen solle, erstlich weillen I. M. die sach nicht allein von meinem sohn nicht glauben, sondern auch [weil] alle docktoren, so bey beyder körper öffnung geweßen, bezeügen, daß weder bey einem noch andern gar keine aparentz von gifft gefunden, sondern mad. la dauphine seye von den röttlen undt mons. le dauphin von der bößen lufft undt betrübtnuß gestorben; das können alle docktoren attestiren, welches ein genungsamer beweiß ist, daß niemandts, undt noch viel weniger mein sohn ahn ihrem todt schuldig ist. Damitt, hoffe ich, ob Gott will, wirdt dieße boßheit ein endt nehmen, aber wie ich dieße nacht nicht gewust, daß Humberg nicht in die bastille ist auffgenohmen worden, habe ich die gantze nacht kein aug zugethan. …
Impressum
Datenschutz
KontaktPost
Empfohlene Zitierweise:
Brief vom 21. Februar 1712 von Elisabeth Charlotte an Sophie von Hannover
in: Briefe der Herzogin …, Hg. E. Bodemann, Band 2 (1891), S. 302–303
Onlinetext URL: https://www.elisabeth-charlotte.eu/b/d08b0785.html
Änderungsstand:
Tintenfass