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Brief vom 18. Februar 1717

von Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans
an Caroline Prinzessin von Wales


375.


[120]

An Karoline von Wales.

[Paris,] den 18ten Febr. 1717.
Wenn man nach der Pariser Manier den Heirathskontrakt macht, hat man alles insgemein, aber der Mann ist maître [121] de la Communauté[1]. Man rechnet nur, was man im Heirathsguth mitgebracht hat, drum hat man nicht einmal wissen können, was man vor mich empfangen[2]. Wie man gemeint, daß ich nach meines Herrn Tode, den Prozeß[3] zu Rom gewinnen könnte, und Geld bekommen, hat mir die alte Zott ins Königs Namen sagen lassen, ich sollte versprechen, wofern ich meinen Prozeß gewinnen sollte, meinem Sohn sogleich die Hälfte zu verschreiben, und wenn ichs nicht thäte, sollte ich des Königs Ungnade zu gewarten haben; ich lachte und antwortete: ich wüßte nicht warum man mir drohete, da ich ja keine andere Erben hätte als meinen Sohn, daß es aber billig wäre, wenn mir was zukäme, daß er meinen Tod erwartete, und daß der König zu gerecht wäre, mir ungnädig zu seyn, wenn ich nichts thäte, als was recht und billig ist. Hernach kam die Zeitung, daß ich meinen Prozeß verlohren, welches mir aus obgemeldeter Ursach nicht leid war.
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Empfohlene Zitierweise:
Brief vom 18. Februar 1717 von Elisabeth Charlotte an Caroline von Wales
in: Briefe der Herzogin …, Hrsg. H. F. Helmolt, Band 2 (1908), S. 120–121
Onlinetext URL: https://www.elisabeth-charlotte.eu/b/d13b0375.html
Änderungsstand:
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