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A mad. Louise, raugraffin zu Pfaltz, a Hannover.
Marly den 15 Juni 1711.
Hertzallerliebe Louisse, ich glaube, daß ein expres
poldergeistgen vorhanden ist, so mich, ahn Eüch zu schreiben, verhindert;
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den allemahl, wan ich mein, die groste zeit zu haben, kompt alß
eine verhinderung. Heütte, da ich meinte, zeit genung zu haben,
führt unßer herrgott den englischen hoff her, welcher mich hindern
wirdt, exact zu andtworten. Ja, liebe Louisse, die zwey letzte
printzen von meiner dochter seindt, gott lob, noch im leben, aber
die 3 alsten kinder seindt fort. Ich dancke Eüch sehr vor die
gutte wünsch, so Ihr meinen armen überblieben enckeln thut. Mein
dochter ist so betrübt über ihre verlust, daß ohne eine sonderliche
gnade gottes glaube ich nicht, daß sie sich ihr leben wider wirdt
erhollen können. Dieße kinder wahren alle ihre freüde, all ihr
trost undt ihre eintzige occupation. Die fraw von Rotzenhaussen
hatt selber trost von nohten gehabt, den sie hatt die arme kinder
hertzlich lieb gehabt undt nur 8 tag noch vor ihrem todt gesehen.
Sie thut doch, waß sie kan, mir die betrübtnuß abzuschwetzen. Es
ist mir leydt, daß freüllen Pelnitz nach Berlin ist, aber ich hoffe,
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daß, wen sie wider kommen wirdt, wirdt sie viel neües mittbringen
undt alßo unßere liebe churfürstin desto beßer divertiren. Wie Ihr
mir dießes freüllen leben beschreibt, finde ich sie sehr glücklich.
Ma tante macht sie glücklich leben, also woll billig, daß sie I. L.
darvor divertirt. In Teütschlandt ist der thaw nicht gefährlich, wie
hir im landt; mir hatt er sein leben in Teütschlandt nichts geschadt,
hir finde ich ihn recht ungesundt undt fieberhafftig. Wir haben
hir nun solche abscheüliche hitz, daß, ohne nicht[s] zu thun, weder
zu gehen noch zu stehen, habe ich nach dem eßen so geschwitzt,
daß ich von hembt undt alles habe endern müßen. Nachtlufft
schadt gar nicht. Ich muß enden, den ich habe noch ahn meine
arme dochter zu schreiben undt man geht heütte eine halbe stundt
eher zur taffel, alß ordinari. Adieu, liebe Louisse! Ich ambrassire
Eüch von hertzen undt behalte Eüch recht heb.